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ICA LIVE: Workshop "Diversity of Thought #14
Italian National Actuarial Congress 2023 - Plenary Session with Frank Schiller
Italian National Actuarial Congress 2023 - Parallel Session on "Science in the Knowledge"
Italian National Actuarial Congress 2023 - Parallel Session with Lutz Wilhelmy, Daniela Martini and International Panelists
Italian National Actuarial Congress 2023 - Parallel Session with Kartina Thompson, Paola Scarabotto and International Panelists
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DAVDGVFMGermany
Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht der Vorschlag der EU-Kommission vom 20.11.2025 zur Überarbeitung der EbAV‑II‑Richtlinie. Vorangestellt wird eine kompakte Betrachtung der Mitteilung der EU‑Kommission vom selben Tag, in der gebündelt dargestellt wird, welche Intention sie verfolgt. Zudem skizziert die EU‑Kommission darin Maßnahmen zur Stärkung der zusätzlichen Altersvorsorge in der EU zur Verbesserung des Ruhestandseinkommens und zur Bereitstellung von langfristigem Kapital für die EU‑Wirtschaft. Letzteres steht im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Spar‑ und Investmentunion (SIU).Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Änderung der EbAV‑II‑Richtlinie sowie der PEPP‑Verordnung. Ein Einsatz von PEPP im betrieblichen Umfeld ist angestrebt, steht jedoch unter der Prämisse der nationalen Zulässigkeit. Die EU‑Kommission identifiziert unter anderem folgende Herausforderungen: Demographie, Tragfähigkeit der öffentlichen Systeme, Angemessenheit des Ruhestandseinkommens, Abdeckungslücken bei Zusatzrenten (insbesondere geschlechtsspezifisches Rentengefälle) sowie Fragmentierung und fehlende Größenvorteile bei Zusatzrentensystemen und eine konservative Auslegung des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht.Die EU‑Kommission sieht die Notwendigkeit, Effizienzen zu verbessern und Größenvorteile zu schaffen. Sie spricht sich unter anderem für eine stärkere Konzentration der Aufsichtsbehörden auf Kosten, Erträge und Größenvorteile als Impulsgeber für Kostensenkung und höhere Renditen aus. Beabsichtigt ist die Beseitigung von Hindernissen für eine marktgesteuerte Konsolidierung bzw. die Nutzung von Größenvorteilen. Versorgungssysteme, die bislang nicht unter die EbAV‑II‑Richtlinie fallen, sollen einbezogen werden. Zudem werden die Proportionalität neu definiert, interne Stresstests eingeführt, die doppelte Materialität bei nachhaltigen Kapitalanlagen adressiert, eine Compliance‑Funktion für EbAVs vorgeschrieben sowie umfangreiche Regelungen für Under‑Performance geschaffen. Wohlverhaltensregeln werden definiert. Wesentlich ist die Einführung des aufsichtlichen Dialogs: Strategische Überlegungen zur langfristigen Angemessenheit, Effizienz, Tragfähigkeit und möglichen Konsolidierungen sind das Ziel. Inwieweit diese Maßnahmen dem Grundsatz der Mindestharmonisierung gerecht werden und ob sie schlussendlich hilfreich sind, wird gemeinsam erörtert.
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