Altersvorsorgereform bringt neue Pflichten und Haftungen für Anbieter und Berater - Renditeorientierte Kapitalanlagen stellen hohe Ansprüche an Angebots-, Antrags- und Beratungsprozesse

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  • uploaded June 5, 2026

Private Altersvorsorge on Air: Altersvorsorgereform bringt neue Pflichten und Haftungen für Anbieter und Berater - Renditeorientierte Kapitalanlagen stellen hohe Ansprüche an Angebots-, Antrags- und Beratungsprozesse

Mit der Entwicklung weg von einer 100-prozentigen Beitragsgarantie hin zu renditeorientierten Kapitalanlagen, wie es die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte vorsehen, kommen auf Anbieter und Berater neue Pflichten und Haftungsrisiken zu. Dazu gehören vertragliche Informations- und Hinweispflichten mit neuen Prüf- und Aufklärungspflichten. So müssen zukünftig in der Beratung (online und im persönlichen Präsenzgespräch) Geeignetheitsprüfungen und Angemessenheitsprüfungen vorgenommen werden. In der Anlageberatung ist es unbedingt erforderlich, dass Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden erfasst werden, damit ihm ausschließlich geeignete Produkte empfohlen werden – denn der Kunde trägt nach neuem Recht das volle Anlagerisiko. Versteht der Kunde das Risiko des Produkts nicht, so obliegt dem Anbieter eine entsprechende Warnpflicht. Die Aufklärung hinsichtlich des Produktrisikos, die vorgenommene Prüfung der Geeignetheit und Angemessenheit sowie die Darlegung einer Vergleichsrechnung und der Hinweis auf eine Kostenaufstellung sind nur einige Punkte, die haftungssicher und transparent dokumentiert werden müssen. Was diese Pflichten für die Gestaltung des Produktinformationsblatts, insbesondere auch für das für alle Anbieter verpflichtende Angebot eines Standarddepotvertrags, den Antragsprozess, das Beratungsgespräch und den Wechsel eines Bestandsvertrags in neues Recht bedeutet, erläutert Torsten Schwendrat ausführlich und diskutiert dazu anschließend mit Martina Backes und Martin Gattung.

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Categories: PENSIONS

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