Allgemein anerkannte Sterbetafeln in der bAV: Wo stehen wir? Wie geht es weiter? - Ein Bericht aus der Facharbeit des FAV

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Die HEUBECK-Richttafeln 2018 G wurden im Jahr 2018 veröffentlicht und sind seitdem als biometrische Rechnungsgrundlagen zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen allgemein anerkannt. Die Annahmen zur künftigen Veränderung der Sterblichkeiten wurden aus den Allgemeinen Sterbetafeln des statistischen Bundesamtes (Destatis) für Deutschland abgeleitet. Grundlage waren die durchschnittlichen einjährigen Sterblichkeitsverbesserungen zwischen den beiden vorangegangenen Volkszählungen in den Jahren 1987 und 2011. Der Vortrag setzt sich mit der Frage auseinander, wie sich die tatsächlichen einjährigen Sterblichkeitsveränderungen seit 2011 im Vergleich zur angenommenen Sterblichkeitsverbesserung entwickelt haben und wie diese Erkenntnisse aus Sicht der Arbeitsgruppe „Biometrische Rechnungsgrundlagen bei Arbeitgeberverpflichtungen“ des Fachausschusses Altersversorgung der DAV im Hinblick auf die künftige Entwicklung einzuordnen sind. Im Ergebnis wird dargelegt, dass die tatsächliche Entwicklung der jüngsten Vergangenheit hinter der angenommenen Sterblichkeitsverbesserung deutlich zurückbleibt, aufgrund der Zäsur der Corona-Jahre für die fundierte Einschätzung der künftigen Entwicklung jedoch – ausgehend von dem ersten Nach-Corona-Jahr 2023 – weitere Beobachtungsjahre erforderlich sind. Insbesondere vor diesem Hintergrund hält die Arbeitsgruppe ein Update der Richttafeln aus aktuarieller Sicht derzeit (noch) nicht für erforderlich.

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